Bauernhoferlebnis im Sauerland
Urlaub für die ganze Familie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ferienbauernhof Gördes / Stefan Gördes

§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages

1.    Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt (Buchungsbestätigung) oder kurzfristig bereitgestellt wird.
2.    Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
3.    Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchungsbestätigung des Gastes mit aufgeführten Personen.
4.    Die Ferienwohnung wird dem Gast für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der in der Buchungsbestätigung (des Gastes) angegebenen Personenzahl belegt werden.
5.    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) werden Bestandteil des Gastaufnahmevertrags. Bei einer schriftlichen Buchungsbestätigung (per Brief, E-Mail oder Fax) wird der Gast schriftlich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen, bei einer mündlichen Buchung (telefonisch oder persönlich) wird der Gast mündlich auf die AGBs hingewiesen. Der Gast akzeptiert die AGBs durch die Bestätigung der Buchung seinerseits (die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage (www.bauernhof-goerdes.de) einsehbar und werden auf Anfrage dem Gast zugesendet oder überreicht).
6.    Bei Druck- und Rechenfehlern ist der Gast und der Vermieter berechtigt, den Gastaufnahmevertrag im Nachhinein zu korrigieren.

§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung

1.    Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben auf der Homepage des Betriebes bzw. des Hausprospektes. Der Vermieter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der Vermieter den Gast unverzüglich unterrichten.
2.    Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Wasser, Heizung, Endreinigung) ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Bettwäsche), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt wird, sind diese Zusatzkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
3.    Der vereinbarte Preis, einschließlich aller Zusatzkosten und der Kurtaxe, ist am Tage der Anreise fällig oder wird 14 Tage vor Anreise auf das Konto des Beherbergungsbetriebs überwiesen, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist.

§ 3 Mietdauer / Inventar

1.    Am Anreisetag stellt der Vermieter die Ferienwohnung dem Gast ab 15 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18 Uhr erfolgen, so sollte der Gast dies dem Vermieter mitteilen.
2.    Der Gast wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft Schäden in der Wohnung, am Inventar dem Vermieter zu melden. Sollte er selbst während seines Aufenthalts Schäden verursachen, ist er verpflichtet, dies dem Vermieter vor Abreise mitzuteilen.
3.    Am Abreisetag wird der Gast die Ferienwohnung dem Vermieter bis spätestens 10 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Gast noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs und Ausräumen der Spülmaschine, Entleeren der Mülleimer, Abschalten aller elektrischen Geräte, Ausstellen der Heizung und Schließen der Fenster.

§ 4 Rücktritt

1.    Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2.    Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, pauschale Stornokosten (berechnet nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen) in der nachfolgenden Höhe zu leisten (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises (einschließlich aller Nebenkosten, jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger Abgaben für die Kurtaxe und der Zusatzkosten), fällig innerhalb einer Woche nach Stornierung):

Stornokosten bei Unterbringung in unseren Ferienwohnungen
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit:    20%
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit:      50%
danach und bei Nichterscheinen                   85%

Der Rücktritt sollte vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
4.    Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
5.    Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.    Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
7.    Falls ein mitanreisendes Kind des Gastes krank wird, kann der Gast auch kurzfristig von der Reise zurücktreten. Er muss eine ärztliche Bescheinigung schicken und kann den Urlaub innerhalb eines Jahres nachholen (Terminabsprache je nach Buchungssituation). In diesem Fall werden 85% der Gesamtkosten (inkl. Nebenkosten) der Buchung innerhalb einer Woche nach der Stornierung fällig. Der Restbetrag (15% der Gesamtkosten (inkl. Nebenkosten), zzgl. evtl. Zusatzkosten und der Kurtaxe) wird bei der Anreise (Nachholtermin) fällig.

§ 5 Kündigung durch den Vermieter / Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

§ 6 Mängel der Beherbergungsleistung

Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die Ferienwohnung einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung der Mangels zu ermöglichen. Unterläßt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

§ 7 Pflichten des Gastes

1.    Der Gast verpflichtet sich, die Ferienwohnung mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen/Ferienwohnung oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen/Ferienwohnung oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen/Ferienwohnung entstehende Schäden hat der Gast, soweit er nicht selbst zu Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.
2.    Tiere dürfen nicht in der Ferienwohnung oder den dazugehörigen Räumen / Anlagen gehalten werden. Für entstandene Schäden durch unerlaubte Tierhaltung haftet der Gast.
3.    Die Gäste sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere die Mittags- und Nachtruhe (12-14 Uhr bzw. 22 bis 6 Uhr) sollten nicht durch störende Geräusche (z.B. lautes Musizieren) beeinträchtigt werden. Rundfunk- Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

§ 8 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

§ 9 Änderungen des Vertrages / Unwirksamkeit

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages.

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

1.    Es findet deutsches Recht Anwendung.
2.    Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
3.    Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

§ 11 Hinweis auf EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/...

Der Ferienbauernhof Gördes (Stefan Gördes) nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Trotzdem sind wir verpflichtet, Ihnen (dem Gast) die Kontaktdaten der zuständigen Stelle zu nennen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 785179579 40, Telefax: +49 7851 79579 41 Internet: www.verbraucher-schlichter.de E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Oberhenneborn, den 31.03.2017